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der tulipan
Kyffhäuser Strasse 23
10781 Berlin

fon: 030 - 2101 44 88

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tulipan gültig ab 31.08.2006

Auftragsannahme:
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend

Stornierung:
Wird der Auftrag von Seiten des Auftragsgebers storniert, wobei die Schriftform vereinbart ist, wird folgender pauschaler Schadenersatz vereinbart, der sich nach dem Zeitraum zwischen dem Eingang der schriftlichen Stornierungsanzeige und dem Termin der Leistungserbringung durch uns richtet:

  • Kürzer als 48 Stunden vor dem Termin 90% des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadenersatz
  • Kürzer als 7 Tage vor dem Termin 50% des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadenersatz
  • Kürzer als 14 Tage vor dem Termin 30% des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadenersatz
  • Kürzer als 28 Tage vor dem Termin 10% des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadenersatz

Reklamation:
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung bzw. Lieferung erfolgt.

Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen:
Für angemietete Gegenstände obliegt den Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe Sorgfaltspflicht.
Bei Beschädigung oder Verlust durch verschulden des Auftragsgebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

Zahlung:
Unsere Leistungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:
- 50% der Gesamtkosten bei der Auftragserteilung
- Der verbleibende Restbetrag ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Endabrechnung. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben.

Eigentumsvorbehalt:
Bei allen Aufträgen behält sich der Tulipan des Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen. Ansprüche aus Schecks und alle sonstigen aus dem Geschäft sich ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Berlin